Die Neuwahl der Gremien für die Pfarrei und die Gemeinden erfolgt im November 2020

Kirchenvorstand

Nach der konstituierenden Sitzung Anfang Dezember 2020 werden die im November 2020 neu gewählten und berufenen Kirchenvorstände Ihre Arbeit aufnehmen. Zuerst weiterhin nach der bisherigen Ordnug der Kirchenräte und ab 01.04.2021 mit Inkrafttreten des neuen Pfarreiverwaltungsgesetzes (PfVG) als neuer Kirchenvorstand der Pfarrei Selige Märtyrer vom Münchner Platz.

Ortskirchenrat

Bis zur konstituierenden Sitzung des Ortskirchenrates Anfang Dezember 2020, bleibt der bisherige Pfarrgemeinderat als Seelsorgerat weiter im Amt. Aus den Seelsorgeräten der Gemeinden sind Mitglieder in den aktuell übergeordneten Pfarrgemeinderat entsandt.

Nach der Neuwahl ist der Ortskirchenrat für die Umsetzung der im übergeordnete Pfarreirat erarbeitetenKonzeptionen und die pastoralen Belange der Gemeinden zuständig.

Die neue Ordnung der pastoralen Gremien finden sie hier.